Vom Cannabis Social Club zum Cannabis Club
Historie
Die Idee der Cannabis Social Clubs (CSC) entstand in Spanien: Hier wurde bereits zur Jahrtausendwende der private Anbau weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs geduldet. Allerdings ist der private Selbstanbau nicht sonderlich effektiv und mit großen Einschränkungen für die Grower verbunden. Daher entstand die Idee, den geduldeten Anbau gemeinsam als Anbauclub zu betreiben und ein soziales Vereinsleben mit gemeinsamen Konsum zu etablieren. Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen waren die Folge, aber letztlich konnten sich die Anbauclubs vor Gericht durchsetzen. Die Europäische Vereinigung für eine gerechte und effektive Drogenpolitik (ENCOD) entwickelte daraufhin einen Leitfaden für nicht kommerzielle CSCs. Immer mehr Europäer sehen in den CSCs eine gute, demokratische Lösung für eine vernünftige Cannabis-Legalisierung.
Spanien, Malta und Uruguay
Die meisten Cannabis Social Clubs – ca. 500 bis 600 – gibt es aktuell in Spanien. Da es jedoch dort keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, agieren diese Clubs in einer Grauzone. Sie werden zumeist geduldet, aber je nach Region gibt es vereinzelt immer wieder Razzien, die das Vereinsleben erheblich erschweren. Mehr zu den spanischen CSCs hier.
Auch die kleine, zur EU gehörige Republik Malta, ein südeuropäischer Inselstaat in der Mittelmeer-Enge zwischen Tunesien und Italien, hat im Frühjahr 2023 den gesetzlichen Rahmen für Cannabis Social Clubs geschaffen. Allerdings sind die Anforderungen stark übertrieben, so dass es die Anbauvereinigungen schwer haben, eine staatliche Genehmigung zu bekommen. Mehr zu den CSCs in Malta hier.
Auch außerhalb Europas findet die Idee des gemeinsamen Cannabis-Anbaus Anklang: Im südamerikanischen Uruguay sind die Clubs seit einigen Jahren klar gesetzlich reguliert und stellen neben der Abgabe in Apotheken und dem privaten Eigenanbau die dritte Säule der legalen Versorgung mit Cannabis dar.
Deutschland
Mitte April 2023 stellten die Bundesminister Prof. Karl Lauterbach und Cem Özdemir auf der Bundespressekonferenz ihre Pläne zur Legalisierung von Genuss-Cannabis vor. So soll u.a. der private Eigenanbau von Cannabis für Personen ab 18 Jahren möglich sein. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz auch die Gründung sogenannter Cannabis Clubs vor.
Ein deutscher Cannabis Club (Cannabis Anbauverein, Hanfanbauverein) ist eine nichtkommerzielle Anbaugemeinschaft, die sich als eingetragener Verein (e.V.) organisiert und ihren Mitgliedern den gemeinschaftlichen Anbau und die Abgabe von Genuss-Cannabis ermöglicht. Allerdings sollen die Clubs in Deutschland keine Konsumräume schaffen – ein starker Kontrast zu den Konzepten in anderen Ländern, wo der gemeinsame Konsum fester Bestandteil der Clubkonzepte ist. Mehr zu den deutschen Cannabis Clubs hier.
Seit dem 1.4.2024 ist Cannabis in Deutschland weitgehend entkriminalisiert und der Selbstanbau erlaubt. Cannabis Anbauvereine können seit 1.7.2024 Anbaugehmigungen für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau beantragen.
Das neue Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) wurde am Freitag, den 23. Februar 2024 mit einer deutlichen Mehrheit von 407 Ja-Stimmen gegenüber 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen vom Bundestag verabschiedet. Es ist ein Paradigmenwechsel und damit ein Meilenstein in der Drogenpolitik.