Fragen & Anworten

Fragen & Anworten

Wichtige Fragen kurz und klar beantwortet:
(wird in Kürze überarbeitet)

Was sind Cannabis Clubs und wie funktionieren sie?

Cannabis Clubs werden oft auch als Cannabis Social Clubs (CSC) bezeichnet. Es sind nach dem deutschen Vereinsrecht organisierte legale Anbau-Vereine, deren Mitglieder gemeinsam Genuss-Cannabis anbauen und untereinander zum Selbstkostenpreis aufteilen. So soll für erwachsene Cannabis-Konsumenten der legale Zugang zu qualitativ hochwertigem Cannabis ermöglicht und eine Alternative zum Schwarzmarkt geschaffen werden. Die Clubs sollen auch sicherstellen, dass der Konsum verantwortungsvoll und sicher erfolgt. Zusätzlich haben Cannabis Clubs auch eine Verantwortung für Aufklärung, Jugend- und Verbraucherschutz sowie Suchtprävention. So können sie beispielsweise Mitglieder mit schädlichen Konsummustern mit Angeboten der örtlichen Suchthilfe in Kontakt bringen. Durch Wissens- und Informationsaustausch innerhalb der Clubgemeinschaft können auch präventive Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden.
In der Regel werden alle Kosten für den Anbau und die Verteilung des Cannabis sowie für den administrativen Betrieb des Clubs unter den Mitgliedern aufgeteilt. Die Clubmitglieder müssen sich an bestimmte Regeln und Vorschriften halten, die in der Satzung des Clubs festgelegt sind.

Verkauft der Cannabis Club Dahme Spree Genuss-Cannabis?

Cannabis Anbauvereine verkaufen kein Genuss-Cannabis. Im Cannabis Club wird gemeinschaftlich Genuss-Cannabis angebaut und unter den Mitgliedern zum Selbstkostenpreis aufgeteilt. Der Verein finanziert sich über die Mitgliedsgebühren, die vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Um den Mitgliedsbeitrag zu ermitteln, werden die Kosten des Vereins durch die Anzahl der Vereinsmitglieder geteilt (vereinfacht dargestellt).

Wie kann ich Mitglied im Cannabis Club Dahme Spree werden?

Um Mitglied zu werden, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und Deinen Wohnsitz seit 6 Monaten in Deutschland haben. Du musst einen Mitgliedsaufnahmeantrag leserlich ausfüllen und uns per Email zusammen mit einer Kopie Deines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und eines Passfotos (für den Mitgliedsausweis) schicken. Unser Vorstand prüft Deinen Antrag und entscheidet dann über die Aufnahme.
Für die Registrierung eines neuen Mitgliedes wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von aktuell 50 EUR erhoben. Diese dient zur Deckung des nicht unerheblichen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Registrierungsaufwandes.
Die maximale Mitgliederanzahl des Clubs ist gesetzlich auf 500 begrenzt. Bitte lese Dir vor der Antragsstellung ganz genau unsere Satzung und unsere Gebührenordnung durch. Es ist vom Gesetz eine Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten vorgesehen.

Wird meine Identität mit meiner Mitgliedschaft öffentlich oder haben Behörden Zugriff auf die Daten?

Der Schutz der Persönlichkeit rangiert im Cannabis Club Dahme Spree ganz oben. Das KCanG verpflichtet den Club zur Erfassung bestimmter Daten seiner Mitglieder. Diese Daten werden von uns erhoben und verschlüsselt gemäß der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wir nutzen für die Mitgliederverwaltung die Softwarelösung eines professionellen Dienstleisters. Innerhalb des Vereins haben nur der Vorstand und die mit der Mitgliederverwaltung betrauten Personen darauf Zugriff. Wir kommen unseren Dokumentationspflichten aus dem KCanG dadurch nach, indem wir jedem Mitglied eine individuelle Mitgliedsnummer zuordnen, über die dann sämtliche Aktivitäten laufen.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Der Cannabis Club LDS erhebt monatliche Mitgliedergebühren, um die Kosten für den Anbau und die Verteilung des Cannabis sowie den administrativen Betrieb des Clubs zu decken. Die Mitgliedsgebühren sind in der Beitragsordnung/Gebührenordnung geregelt. Dabei unterscheiden wir zwischen verschiedenen Beitragsklassen, abhängig vom monatlichen Konsumbedarf. Zusätzlich erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr bei der Registrierung neuer Mitglieder. Hier geht es zur Gebührenordnung.

Ermäßigter Beitrag in der Gründungs- und Startphase:
Solange der Club noch kein abgabefähiges Cannabis zum Verteilen an seine Mitglieder zur Verfügung hat, beschließt der Vorstand einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10,00 EUR pro Monat. Der Vorstand wird die Mitglieder regelmäßig über den Fortschritt des Anbaus informieren sowie über das Ende der Gründungs- und Startphase.

Prinzipiell gilt: Je mehr Mitglieder der Verein hat, umso günstiger ist die Mitgliedschaft für den Einzelnen, denn dann verteilen sich die nicht unerheblichen Kosten des Anbaus auf mehrere Köpfe.

Aktuell (Juni 2024) können wir noch nicht genau sagen, wie hoch die tatsächlichen Kosten des Clubs sein werden. Daher wäre es zur Zeit unseriös, einen künftigen Mitgliedsbeitrag vorherzusagen. Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass wir unseren Mitgliedern einen fairen, angemessenen Beitrag ermöglichen werden.

Wie kann ich aus dem Club wieder austreten?

Der Austritt aus dem Club ist durch die Satzung geregelt. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsende nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten möglich.
Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt oder sich vereinsschädigend verhalten hat.

Wie viel Gramm Genuss-Cannabis darf ich am Tag/im Monat von meinem Anbauclub beziehen?

Als Vereinsmitglied hast Du Anspruch auf einen Teil des im Verein produzierten Genuss-Cannabis gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen und der Verteilungsordnung. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Beitragszahlung. Die maximalen Bezugsmengen werden im KCanG für alle Cannabis Anbauclubs einheitlich geregelt. Vereinsmitglieder dürfen pro Tag bis zu 25 g Genuss-Cannabis (Blüten oder Hasch) beziehen, entsprechend der maximalen Eigenbesitzmenge. Wenn Du älter als 21 Jahre bist, darfst Du maximal 50 g Genuss-Cannabis pro Monat beziehen. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur 30 g pro Monat beziehen. Zusätzlich gibt für diese Altersgruppe eine Begrenzung des THC-Gehalts auf 10%.

Kann ich als Clubmitglied selbst Cannabis anbauen?

Du kannst Dich als vertrauenswürdiges Clubmitglied auch am gemeinschaftlichen Cannabisanbau beteiligen. Näheres regelt die Anbauordnung, für die der Anbaurat zuständig ist.
Darüber hinaus kannst Du Samen und Setzlinge (Vermehrungsmaterial) über unseren Cannabis Club beziehen, mit dem Du zu Hause selbst bis zu 3 lebende Cannabis Pflanzen aufziehen kannst.